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Barrieren für sehbehinderte Menschen werden abgebaut |
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Die DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" ist seit Dezember 2009 in Kraft. In der neuen DIN wird erstmals die barrierefreie Gestaltung visueller Informationen verbindlich geregelt. Durch die Normung von Beleuchtung, Kontrastwerten und der Größe von Informationen und Zeichen wird deren Wahrnehmbarkeit verbessert. Davon profitieren sehbehinderte Menschen. Informationen im Sinne dieser Norm sind z. B. Fahrpläne, Wegweiser, Absperrungen, Gefahrenstellen, aber auch Bedienelemente von Automaten, WC-Anlagen und Aufzügen.
Eine Norm ist noch lange kein Gesetz. Lediglich ein zur Anwendung empfohlenes Regelwerk. Sofern bislang eine gesetzliche Verpflichtung zum barrierefreien Bauen bestand – etwa beim Bau einer Schule - waren die einzelnen Anforderungen bisher nur über die Baunormung (DIN 18024) definiert. Nun gelten im Interesse sehbehinderter und blinder Menschen erweiterte Anforderungen.
Quelle: dbsv.org; REHACARE.de
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