|
Zuschuss von der KfW bei Barrierereduzierung !!! |
|
Sie wollen Türöffnungen verbreitern, Sanitärräume umbauen oder einen Aufzug einbauen? Ab dem 01.05.2010 erhalten Sie dafür von der KfW-Bank einen Zuschuss von maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie mindestens 6.000 Euro in barrierereduzierende Maßnahmen investieren. In diesem Fall werden Ihnen 5 % der förderfähigen Kosten von der KfW Bank zurückerstattet. Die Kombination mit weiteren Zuschüssen ist möglich, wenn diese insgesamt einen Anteil von 10 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Krediten aus Förderprogrammen des Bundes und der Länder ist dann allerdings nicht mehr möglich. Ihren Antrag müssen Sie vor Beginn der Maßnahmen direkt bei der KfW stellen. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Weitere Informationen: http://www.kfw-foerderbank.de/foerderbank/DE_Home/BauenWohnen/Privatpersonen/155_Wohnraum_Modernisieren_-_Altersgerecht_Umbauen/index.jsp |